Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordharz

nachstehend finden Sie die aktuellen Hinweise und Bekanntmachungen des Landkreises Harz unter welchen Voraussetzungen ein Trainingsbetrieb in unseren Sportstätten möglich ist:

Allgemeinde Informationen Landkreis Harz: (https://www.kreis-hz.de/de/aktuelle-informationen-1584944219/ausserkrafttreten-der-sog-bundesnotbremse-28b-ifsg.html)

Sport: Individualsport ist weiter möglich, ebenso der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis 25 Personen, dies gilt auch für den Kontaktsport. Nur die Trainer und Verantwortlichen benötigen einen Test. Zusätzlich ist nun außerhalb des Trainingsbetriebs organisierter kontaktfreier Sportbetrieb im Freien mit höchstens 25 Personen erlaubt. Hier benötigen wiederum alle Personen einen Test.

 

Bei einem Absinken der 7-Tage-Inzidenz auf 50 (an 5 aufeinander folgenden Tagen) sind weitere Lockerungen vorgesehen:

Weiterhin sind beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports Zuschauer – 100 im Außen- oder 50 im Innenbereich – zugelassen. Es besteht weiterhin eine Testverpflichtung und die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung.

 

Ausführungen zur 13. EindämmungsVO Landkreis Harz: (https://www.kreis-hz.de/de/allgemeinverfuegungen-und-erlasse/13-sars-cov-2-eindaemmungsverordnung-und-bussgeldkatalog.html)

Sport: Individualsport ist weiter möglich, ebenso der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis 25 Personen, dies gilt auch für den Kontaktsport. Nur die Trainer und Verantwortlichen benötigen einen Test. Zusätzlich ist nun außerhalb des Trainingsbetriebs organisierter kontaktfreier Sportbetrieb im Freien mit höchstens 25 Personen erlaubt. Hier benötigen alle Personen einen Test.

Im Innenbereich ist nun auch der Trainingsbetrieb des organisierten kontaktfreien Sports in Gruppen erlaubt, wobei die zulässige Personenzahl auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter, höchstens aber auf 10 Personen begrenzt ist. Alle Personen benötigen einen Test.

Sinkt die Inzidenz unter 50, sind beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports Zuschauer zugelassen – 100 im Außen- oder 50 im Innenbereich, auch hier mit Test und Kontaktnachverfolgung.

Bei Einhaltung von Abstandsregelungen und negativem Test sind auch Kurse insbesondere in Fitness- und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen sowie Yoga- und andere Präventionskurse mit höchstens zehn Personen zuzüglich Trainer möglich.

 

Die Feststellung des 5-Tage-Inzidenzwertes von unter 50, erfolgt durch den Landkreis Harz. Nachzulesen u. a. auf  https://www.kreis-hz.de/de/aktuelle-informationen-1584944219.html